Glossar · Abriss & Entsorgung

Teilabbruch

Abbruch einzelner Gebäudeteile.

Teilabbruch bezeichnet den gezielten Abriss einzelner Gebäudeteile – etwa eines Anbaus, einer Garage, eines Geschosses, einer einzelnen Wand oder eines Schornsteins – während der Rest des Gebäudes erhalten bleibt und meist weiter genutzt wird.

Typische Fälle

  • Abriss eines maroden Anbaus oder einer alten Garage.
  • Entfernen einer (tragenden oder nichttragenden) Wand für einen offenen Grundriss.
  • Rückbau eines Schornsteins oder einzelner Bauteile im Zuge einer Sanierung.

Warum Teilabbruch anspruchsvoll ist

Anders als beim Komplettabriss muss die verbleibende Substanz geschützt werden. Wird eine tragende Wand entfernt, sind vorher Abfangungen (z. B. ein Stahlträger) einzubauen – das ist eine statische Frage, kein reines Abbruchthema. Auch angrenzende Bauteile, Leitungen und Nachbarbereiche müssen geschont werden.

Aus unserer Praxis

Beim Teilabbruch arbeiten wir kontrolliert und rücksichtsvoll gegenüber dem, was stehen bleibt. Wo tragende Bauteile betroffen sind, klären wir die Statik und die nötige Abfangung vorab – und stellen den Bereich anschließend sauber wieder her, da wir auch sanieren und ausbauen.

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