Glossar · Abriss & Entsorgung

Entkernung

Rückbau nichttragender Bauteile.

Entkernung bezeichnet im Abbruch den Rückbau aller nichttragenden Bauteile eines Gebäudes – während die tragende Struktur (Außenwände, tragende Innenwände, Decken, Dach) erhalten bleibt. Übrig bleibt das „Skelett“ des Hauses.

Was entfernt wird

  • Nichttragende Trennwände, abgehängte Decken, Bodenbeläge und Estrich.
  • Putz, Tapeten und alte Wandbeläge.
  • Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation.
  • Türen, Zargen und Einbauten.

Wann entkernt wird

Die Entkernung steht am Anfang einer Kernsanierung oder Umnutzung. Sie schafft einen klaren Rohzustand für einen neuen Grundriss und moderne Haustechnik – ohne das Gebäude komplett abzureißen, was Substanz und Kosten spart.

Worauf es ankommt

Es darf nur entfernt werden, was nicht trägt – die Statik ist im Zweifel zu prüfen. In älteren Gebäuden ist vorab auf Schadstoffe (Asbest, alte Mineralfasern) zu achten. Und: sortenreiner Rückbau spart Entsorgungskosten.

Aus unserer Praxis

Wir entkernen kontrolliert und mit Blick auf die Statik – und entsorgen die anfallenden Materialien fachgerecht und getrennt. Weil wir Abriss und Entsorgung aus einer Hand anbieten, läuft das als ein durchgängiger, sauberer Schritt.

Abriss & Entsorgung vom Fachbetrieb

MSH Saar führt Abriss & Entsorgung im gesamten Saarland aus – fachgerecht, termintreu und zum Festpreis.